Tippgeber werden – weiterempfehlen und gemeinsam verdienen

PAWELKORB GMBH · TIPP GEBEN. MENSCHEN VERBINDEN.

Weiterempfehlen und gemeinsam verdienen

Sie kennen jemanden, der Arbeit, ein Zimmer, eine Schulung, einen Energievertrag oder Unterstützung bei der Krankenversicherung sucht? Stellen Sie den Kontakt zu uns her. Nach bestätigtem Erfolg erhalten Sie die vereinbarte Tippgebervergütung.

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Registrieren Sie sich online. Nach unserer Prüfung und Freigabe erhalten Sie Zugang zu Ihren persönlichen Links und zur Statusübersicht. Der Kunde trägt seine Angaben über Ihren Link selbst ein. Sie sehen Vorgangsnummer, Leistung, Status und Prämie. Wir prüfen Abschluss und Zahlungseingang manuell.

Ihre Vergütung im Überblick

EmpfehlungVergütung bruttoWann entsteht der Anspruch?
Krankenversicherung40 € einmaligNach bestätigter erfolgreicher Mitgliedschaft über einen für das Programm freigegebenen Anmeldeweg.
Strom oder Gas20 € je VertragNach bestätigtem Vertragsabschluss und Lieferbeginn, ohne Widerruf oder Stornierung.
Schulungen und Zertifikate10 %Vom tatsächlich bezahlten Bruttopreis der erfolgreich gebuchten Leistung, nach Rabatten und ohne erstattete Beträge.
Zimmer und Unterkünfte50 € einmaligNach erfolgreicher Vermietung an den empfohlenen Neukunden, Einzug und Eingang der ersten Mietzahlung.
Mitarbeiter empfehlen50 € einmaligNach Einstellung durch unsere Vermittlung und mindestens einem Monat tatsächlicher Beschäftigung.
Neues Unternehmen empfehlen200 € einmaligWenn eine neue Zusammenarbeit zustande kommt und das Unternehmen erstmals eine Person durch unsere Vermittlung einstellt.

Alle genannten Vergütungen sind Bruttogesamtbeträge, einschließlich einer gegebenenfalls geschuldeten Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird nicht zusätzlich aufgeschlagen. Beispiel Schulung: 150 € bezahlter Bruttopreis ergeben 15 € Bruttovergütung. Privatpersonen und Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn sie hierzu nicht berechtigt sind.

So funktioniert eine Empfehlung

  1. Registrieren und freigeben lassen: Geben Sie Ihre eigenen Kontakt- und Abrechnungsangaben an. Bei gewerblicher Tätigkeit benötigen wir einen passenden Nachweis.
  2. Persönlichen Link teilen: Nach Freigabe finden Sie für jede Leistung Ihren persönlichen Link im Tippgeberbereich. Der Kunde meldet sich darüber selbst an, damit wir die Empfehlung zuordnen können.
  3. Kontakt ermöglichen: Die interessierte Person meldet sich selbst bei uns. Kontaktdaten anderer Personen nur mit deren nachweisbarer Zustimmung weitergeben.
  4. Erfolg prüfen: Ein Klick, eine Anfrage oder ein unterschriebener, später widerrufener Antrag allein reichen nicht. Wir prüfen den vereinbarten Erfolg und die eindeutige Zuordnung.
  5. Abrechnen: Nach Freigabe wird die Vergütung gemäß der vereinbarten Abrechnung ausgezahlt. Angaben zum Zahlungsempfänger und erforderliche Belege müssen vollständig sein.

Welche Empfehlungen zählen?

Das Programm richtet sich an volljährige private und gewerbliche Tippgeber. Vergütet werden neue, nachvollziehbar zugeordnete Kontakte, die vor der Empfehlung noch nicht als entsprechender Vorgang bei uns in Bearbeitung waren. Doppelte Empfehlungen, Eigenempfehlungen, fingierte Kontakte und rückwirkende Zuordnungen ohne Nachweis sind ausgeschlossen. Bei mehreren Tippgebern ist die zuerst nachweisbar bestätigte Zuordnung maßgeblich. Eine doppelte Vergütung desselben Erfolgs bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Für Krankenversicherungen und Energieanbieter gelten zusätzlich die jeweiligen Partnerbedingungen. Der betreffende Anmeldeweg muss von Pawelkorb GmbH freigegeben sein. Unsere bestehenden Anbieterlinks bleiben erhalten. Ein Besuch über einen Link beweist noch keinen erfolgreichen Abschluss beim Anbieter.

Privat oder gewerblich – was gilt in Deutschland?

Es gibt keine allgemeine 280-€-Gewerbegrenze

Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab, nicht von einem pauschalen Provisionsbetrag. Wer selbstständig, auf eigene Rechnung, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht Empfehlungen gegen Vergütung organisiert, kann bereits ab Beginn gewerblich tätig sein – auch bei geringen Einnahmen. Regelmäßige Werbung, wiederholte Vermittlungen oder eine planmäßig aufgebaute Tippgebertätigkeit sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Eine tatsächlich vereinzelte private Empfehlung kann anders einzuordnen sein. Es gibt keine feste Anzahl von Empfehlungen, die automatisch für jeden Fall gilt.

Nach § 14 GewO ist der Beginn eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Klären Sie die Einordnung vor regelmäßiger Tätigkeit mit Ihrem Gewerbeamt oder Ihrer IHK. Bei gewerblicher Teilnahme benötigen wir einen geeigneten Nachweis, etwa die Gewerbeanmeldung oder einen passenden Unternehmensnachweis; bestehende Gewerbetreibende müssen gegebenenfalls ihren Tätigkeitsumfang prüfen.

256 €: steuerliche Freigrenze für bestimmte gelegentliche Leistungen

Gelegentliche private Vermittlungen können unter § 22 Nr. 3 EStG fallen, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen sind. Die dort erfassten Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 256 € betragen. Gemeint sind die Einkünfte, grundsätzlich Einnahmen abzüglich zugehöriger abzugsfähiger Aufwendungen, nicht nur Auszahlungen von Pawelkorb. Bei 256 € oder mehr greift diese Freigrenze nicht; nicht nur der darüberliegende Teil ist betroffen. Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von der persönlichen Gesamtsituation ab.

Diese steuerliche Regel ist weder eine Erlaubnis, bis 256 € ohne Gewerbe regelmäßig tätig zu sein, noch eine automatische Gewerbepflicht ab 256 €. Auch die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer ist eine andere Frage. Führen Sie Aufzeichnungen und klären Sie Steuererklärung, Umsatzsteuer, Rechnungsstellung und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen oder Versicherungen individuell.

Auszahlung, Wartezeit und Stornierungen

Provisionen werden erst nach einem erfolgreichen, vergütungsfähigen Abschluss ausgezahlt. Voraussetzung sind die erste erforderliche Zahlung des Kunden, die Erfüllung der oben genannten Erfolgsbedingungen und der tatsächliche Eingang unserer entsprechenden Provision oder Vergütung bei Pawelkorb GmbH. Ein Antrag, ein unterschriebener Vertrag oder ein Klick allein lösen noch keinen Auszahlungsanspruch aus.

Die Bestätigung und Abrechnung können bis zu zwei Monate dauern; bei verzögerter Abrechnung durch den jeweiligen Anbieter auch länger. Sobald unsere Zahlung eingegangen ist und die Voraussetzungen geprüft sind, bemühen wir uns um eine zeitnahe Weitergabe der vereinbarten Tippgeberprovision. Voraussetzung sind vollständige Abrechnungsangaben.

Bei erfolglosen Abschlüssen, Widerruf, Stornierung, Nichtzahlung oder Rückabwicklung besteht kein Provisionsanspruch, soweit dadurch unsere entsprechende Vergütung entfällt. Das gilt insbesondere, wenn ein Energievertrag widerrufen oder storniert wird. Wird unsere zugehörige Vergütung nicht ausgezahlt, zurückbelastet oder müssen wir sie zurückzahlen, können wir eine hierfür bereits ausgezahlte Tippgeberprovision im entsprechenden Umfang zurückfordern. Wir teilen den betroffenen Vorgang, den Grund und den Rückforderungsbetrag nachvollziehbar mit. Eine bloße Verzögerung unserer Abrechnung begründet für sich allein keine Rückforderung.

Diese Bedingungen werden vor Teilnahme vereinbart. Eine automatische rückwirkende Änderung bereits anders vereinbarter Vergütungen ist damit nicht verbunden.

Tipp geben heißt Kontakt herstellen

Tippgeber stellen Kontakte her. Sie geben keine Zusagen im Namen von Pawelkorb GmbH oder eines Partners, schließen keine Verträge für Kunden ab und nehmen keine Kundenzahlungen entgegen. Insbesondere werden durch die Teilnahme keine Befugnisse zur erlaubnispflichtigen Versicherungs-, Finanz- oder Immobilienvermittlung erteilt. Die Abgrenzung hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab. Produktberatung und Vertragsentscheidungen verbleiben bei den dafür zuständigen Stellen.

Verwenden Sie ausschließlich freigegebene Informationen und kennzeichnen Sie Empfehlungen mit Vergütungsinteresse transparent, beispielsweise: „Bei erfolgreichem Abschluss kann ich eine Tippgebervergütung erhalten.“ Keine unerwünschten Massenmails, Werbeanrufe oder Veröffentlichung fremder Daten. Gesundheits-, Ausweis- und Bankdaten gehören nicht in öffentliche Kommentare oder in Tippgebermeldungen. Kunden übermitteln notwendige Unterlagen selbst über den vorgesehenen sicheren Weg.

Eigenverantwortung und Beratung

Sie sind für Ihre eigene gewerbliche Anmeldung, steuerliche Erfassung und die Erfüllung Ihrer persönlichen Pflichten verantwortlich. Pawelkorb GmbH übernimmt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie sich bei Unsicherheit vor Beginn beraten, insbesondere durch Gewerbeamt, IHK, Finanzamt, Steuerberatung oder Rechtsberatung. Unsere eigenen gesetzlichen Pflichten, insbesondere zu Datenschutz und ordnungsgemäßer Abrechnung, bleiben davon unberührt. Für Personen mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Ausland können zusätzliche oder andere Regeln gelten.

Offizielle Informationen zum Nachlesen

Informationsstand: 25. September 2026. Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine abschließende Prüfung Ihres Einzelfalls. Die konkreten Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen werden vor Beginn vereinbart.

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